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Verkaufsoffener Sonntag – die Kirche klagt beim Bundesverfassungsgericht

Kirche und Recht auf ReligionsausübungDie höchsten Richter Deutschlands hatten darüber zu befinden, ob in Berlin mit 10 möglichen verkaufsoffenen Sonntagen gegen die Verfassung verstoßen wird. Die evangelische und katholische Kirchen in Deutschland hatten Klage eingereicht mit der Begründung, der Sonntag solle die Möglichkeit zur Religionsausübung bieten. Vor allem die vier offenen Adventssonntage Berlin´s in Folge waren den Kirchen zu viel.

Um was geht es den Kirchen gesetzlich:

In Artikel 4 des Grundgesetzes ist festgelegt: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kirchen berufen sich weiterhin auf auf die Artikel 4 und 140 des Grundgesetzes. Artikel 140 sagt: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Mit der deutschen Verfassung von 1919 ist noch die Weimarer Verfassung gemeint, die hier Grundlage darstellt. Ein Teil dieser Verfassung schreibt vor  „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Wie urteilen die obersten Verfassungsrichter:

„Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit“, sagen die Verfassungsrichter. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sei „auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen“. Die Arbeitsruhe diene „der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit“.

Um was geht es den Städten und Unternehmern:

Die Stadt Berlin hat bis dato mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen vor Weihnachten viel Geld eingenommen. Darüber freuten sich nicht nur die großen Verkaufshäuser, sondern auch die Hoteliers und Restaurants in Berlin, da diese Verkaufsmöglichkeiten auch viele Touristen anzogen. Damit ist es im kommenden Jahr 2010 nun vorbei. Und schon klagen Hoteliers, daß das Geschäft wegbrechen könnte. Es geht also um den Kommerz auf Kosten von einigen Männern und der vielen Frauen, die im Einzelhandel beschäftigt sind.

Anders herum kann man aber auch argumentieren: die Bediensteten des Einzelhandels und der Hotels/Restaurants haben dadurch ein gesichertes Einkommen/Job und arbeiten meist im Wechsel an den Sonntagen.

Ungleichbehandlung:

Die Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen profitieren von weniger verkaufsoffenen Sonntagen. Warum solche Läden geöffent sein dürfen, andere Einzelhändler und Kaufleute jedeoch nicht frei entscheiden dürfen, ob sie Umsatz machen, bleibt rätselhaft. Auch müssen Pfarrer, Polizisten, Krankenschwestern, Restaurantfachkräfte und viele andere Berufstätige an Sonntagen schon seit Jahrhunderten arbeiten. Auch Hausfrauen und -männern wird nicht das Putzen der Wohnung oder das Kochen verboten. Es klingt seltsam, daß viele berufliche Tätigkeiten erlaubt sind, andere hingegen nicht. Für mich persönlich sieht das nach einem grundlgenden Verstoß gegen das Grundgesetz aus. Artikel 3, Absatz 1: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Wer profitiert?

Die deutsche Kirche hat gewonnen und ist gestärkt worden. Ob die Menschen die Regelung des Bundesverfassungsgerichtes zum Beten nutzen werden ist nicht klar. Das können sie an vielen Tagen der Woche tun, nicht nur am Sonntag. Letztlich könnte es der Kirche um den totalen Verfall ihrer Macht gegangen sein. Schließlich hat sie in den wenigen aktiven Kirchgängern und den Zahlern der Kirchensteuer ihre Existenz.

Kleinere Einzelhändler können sowieso nicht jeden Sonntag im Jahr geöffnet halten und schätzen auf Nachfrage meist Regelungen von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen. Sie werden bei ständigen verkaufsoffenen Sonntagen vermutlich nicht immer öffnen können und haben somit einen Nachteil gegenüber großen Kaufhäusern und Ketten. Man kann auch annehmen, daß sich das überwiegende Einkaufsverhalten bei sieben verkaufsoffenen Tagen in der Woche nur noch verschiebt.

Letztlich wird vorwiegend die Mutter der Familie an den Wochenenden nicht zu Hause sein, da es überwiegend Frauen sind, die im Einzelhandel bedienen, kassieren und verkaufen. Und das schädigt selbstverständlich den Zusammenhalt der Familie und führt dazu, daß die Kinder ihre Eltern selten zu sehen bekommen. Die Kinder und Familie könnte profitieren.

Ist die Regelung somit vernünftig? Das scheint eine schwierige Frage.

In Deutschland und EU keine einheitliche Regelung:

Und so wird es aus meiner Sicht Zeit für eine Deutschlandweite und EU-weite, einheitliche Regelung. In Deutschland ist die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage den Bundesländern überlassen und je Land völlig verschieden. Mir scheint das eine Ungleichberechtigung der deutschen Unternehmer und Angestellten zu sein.
In den Niederlanden z. B. wird viel Geld der Deutschen an Wochenenden ausgegeben. Das liegt daran, daß in den Niederlanden sehr viele Sonntage verkaufsoffen sind. Die Niederländer ziehen diejenigen Deutschen ins Land, die dort an dem Tag Geld ausgeben können, an dem sie am meisten Gelegenheit dazu haben. Schließlich sind viele Menschen die ganze Woche über auf Achse, um die Wirtschaft in Deutschland auf Trab zu halten und die ständig wachsenden Renten- und Sozialausgaben zu finanzieren. Diesen Menschen wurde bislang auch in Berlin eine großzügige Möglichkeit geboten ihr Geld auszugeben.

Verkaufsoffener Sonntag - die Kirche klagt beim Bundesverfassungsgericht
Foto: © Thomas Max Müller / pixelio!

3 Kommentare zu “Verkaufsoffener Sonntag – die Kirche klagt beim Bundesverfassungsgericht

  1. Holger Ehrlich

    Hier wird wieder typisch deutsch überreguliert. Natürlich sollte jeder selbst entscheiden können, wann sein Geschäft geöffnet ist und wann nicht. Die Gewerkschaften, die ja Mitkläger waren, sollten lieber dafür Sorge tragen, dass die Angestellten einen ordentlichen Zuschlag für Sonntagsarbeit bekommen, bzw. dass im Einzelhandel überhaupt mal anständig bezahlt wird. Auch könnten die Gewerkschaften ein Recht der Arbeitnehmer auf Kirchgang in den Tarifverträgen verankern. Wer am Gottesdienst teilnehmen will, kommt dann eben später, oder macht mal eine Stunde Pause. Doch darum geht es gar nicht. Die Kirchen fürchten noch mehr Mitglieder zu verlieren, und wollen sich ins Gedächtnis der Gesellschaft zurückbringen. Was wäre da besser geeignet als vorm Verfassungsgericht zu klagen, und ein tüchtiges Medienecho zu erzeugen. Die Motive der Gewerkschaften sind sicher nicht unähnlich, denn auch die leiden an Mitgliederschwund. Um die Verkäuferin, die noch mehr ausgebeutet wird als ohnehin schon, geht es jedenfalls niemandem.

  2. Altenburg Andreas

    Also ich bin auch im Einzelhandel beschäftigt, und sage das sind auch Arbeitsplätze die die Kirche da abschaffen will.Aber da ich laut Altem Tesatment ja durch meine Schuppenflechte eh nicht zähle ( mit Schuppenflechte bin ich nicht Rein und darf an Gottesdiensten nicht teilnehmen ) ist meine Meinung bei den Kirchen ja eh nichts wert.

  3. Mario Rahn

    Warum mischt sich die Kirche in den Alltag der Kirche ein?
    Heißt es nicht, Kirche und Staat sind zu trennen?
    Hört endlich auf, die Menschen zu gängeln und in Ihrer freien Entscheidung zu bevormunden.

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