Etikette Internet

MetaTags in Internetseiten – Markenrecht und BGH Urteil

Ich habe das Plugin abgeschaltet, welches dynamisch die Metatags dieses Blogs fütterte, nachdem im Mai das Urteil des BGH ergangen ist (Quelle Heise Verlag). Wenn man in einem Blog seine Meinung sagt und dabei Marken/Namen erwähnt, die einem aus persönlichen Gründen stinken, dann läuft man mit dem Plugin Gefahr, daß die Marken im Metatag aufgelistet sind und macht damit ganze Horden von Anwälten reich, die verschiedene Marken vertreten und abmahnen. Die Abmahnpraxis deutscher Kanzleien ist sowieso nur möglich, weil die Bundesregierung völlig versagt. Eine Frist zu setzen, um einen Fehler in einer Internetseite oder Werbung zu beheben ist eine Sache. Sofort unsinnig hohe Kostennoten mit frei erfundenen Berechnungsgrundlagen zu versenden eine andere Sache.

Das das Urteil des BGH in meinen Augen blödsinnig ist, ist wieder eine ganz andere Sache. Aber in Deutschland ist bald alles verboten und schon das römische Reich ist an dieser Art von Bürokratisierung kaputt gegangen (Zitat eines Freundes).

1 Kommentar zu “MetaTags in Internetseiten – Markenrecht und BGH Urteil

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