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Fehlurteil des Europäischen Gerichtshofes zum Apothekenmonopol in Deutschland

Der EuGH hat entschieden, daß die Apotheker in Deutschland ihr Monopol fortsetzen dürfen und weiterhin nicht mit von Ketten wie DocMorris belästigt werden (Fremdbesitzverbot). Das schützt zwar den Einzelhändler, was man für legitim halten könnte, macht die Apothekenpreise aber nicht verbraucherfreundlicher und kommt uns allen nicht zugute. Die völlig überzogenen Preise in großen Teilen des Pharmabereiches sind längst nicht mehr zu bezahlen und da hätte mehr Wettbewerb durchaus Sinn gemacht.

Besonders bedenklich ist die Begründung des Urteils des EuGH (Zitat, Absatz 37):
„Für den Betreiber, der Apotheker ist, lässt sich nicht leugnen, dass er ebenso wie andere Personen das Ziel verfolgt, Gewinne zu erwirtschaften. Als Berufsapotheker ist bei ihm aber davon auszugehen, dass er die Apotheke nicht nur aus rein wirtschaftlichen Zwecken betreibt, sondern auch unter einem beruflich-fachlichen Blickwinkel. Sein privates Interesse an Gewinnerzielung wird somit durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt, da ein etwaiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder berufsrechtliche Regeln nicht nur den Wert seiner Investition, sondern auch seine eigene berufliche Existenz erschüttert.“

Das ist eine Unverschämtheit, denn es bedeutet doch wohl, daß Angestellte in Ketten geldgeile und unqualifizierte Menschen sind, die nur auf den Profit schauen.

Bedeutet das Urteil, daß der Begriff „Apothekenpreise“ eine Erfindung der Bürger ist? Oder bedeutet es, daß die Großverdiener in Deutschland unter Schutz gestellt werden? Es ist eine Ungleichbehandlung, sonst dürften wir auch Supermarktketten in Deutschland nicht mehr betreiben, weil sie den Einzelunternehmer gefährden. Im Ausland sind liberalisierte Apotheken-Märkte erlaubt und dort sind wesentlich geringere Preise für Arzneimittel die Regel.

Das europäische Gericht folgte mit seinem Urteil der Empfehlung von EU-Generalanwalt Yves Bot. Beobachter warfen Bot Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien.

Hier ist klar ein Urteil für ein Monopol und gegen Wettbewerb gefällt worden.

Fehlurteil des Europäischen Gerichtshofes zum Apothekenmonopol in Deutschland

1 Kommentar zu “Fehlurteil des Europäischen Gerichtshofes zum Apothekenmonopol in Deutschland

  1. Holger Ehrlich

    In der Tat ist dieses Urteil in der sonst so auf Wettbewerb bedachten EU kaum zu verstehen. Zumal die Zulassung von Apothekenketten ja nicht automatisch ein Verschwinden der inhabergeführten Apotheken bedeutete. Wer Wert auf fachkundige Beratung legt, kann ja weiterhin zum Apotheker gehen. Außerdem gibt es durchaus schon Apothekenketten in Deutschland. So weiß ich von einem Nichtapotheker, der drei Apotheken besitzt. Diese werden von Strohmännern geführt, die zwar Apotheker sind, aber auf Grund ihres Migrationshintergrundes erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache haben. Beratung gibt es da jedenfalls für nicht Farsi- oder Urdusprachige keine. Hier hat mal wieder der Kommerz und vermutlich ausgeprägte „Lobbyarbeit“ gegen die Verbraucher gesiegt.

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