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	Kommentare zu: Beerdigungen und der Tod	</title>
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	<description>» Peters Tipps und Kritik zum Überleben «</description>
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		Von: Peter Wilhelm		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter Wilhelm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Aug 2006 11:41:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Verstreuung der Asche ist nahezu problemlos möglich.
Machen sie eine Vorsorge bei einem Bestatter Ihres Vertrauens. Legen Sie fest, daß Sie eingeäschert werden möchten und bestimmen Sie, daß die Aschenurne an ein holländisches Krematorium gesandt wird. Die Niederländer haben Verstreuflächen. Nach Ablauf von vier Wochen werden die Niederländer bei Ihren Hinterbliebenen anfragen, ob die Asche verstreut werden soll. Wird diese Frage verneint, sendet man die Aschenurne kommentarlos gegen geringe Gebühren an die Angehörigen in Deutschland. Für die deutschen Behörden ist die Bestattung mit der Versendung nach Holland durchgeführt.
Was die Angehörigen nun mit der Asche machen, ist ihnen freigestellt. Sie können die Urne aufs Kaminsims stellen, in die Eieruhr füllen (damit sie wenigstens nach ihrem Tode noch was arbeiten müssen - wenigstens morgens beim Eierkochen) oder auch an einem Ihrer Lieblingsplätze verstreuen.
Das Handeln in Deutschland stellt eine nicht strafbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Im ungünstigsten Fall, also wenn jemand das meldet (von allein kommen die Behörden nicht drauf), müßte man die Asche zur Bestattung aushändigen. Ist sie aber bereits verstreut, ist dieses Begehren sinnlos.
Asche ist im Übrigen hygienisch unbedenklich, absolut steril.
Bei weiteren Fragen helfe ich gerne.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verstreuung der Asche ist nahezu problemlos möglich.<br />
Machen sie eine Vorsorge bei einem Bestatter Ihres Vertrauens. Legen Sie fest, daß Sie eingeäschert werden möchten und bestimmen Sie, daß die Aschenurne an ein holländisches Krematorium gesandt wird. Die Niederländer haben Verstreuflächen. Nach Ablauf von vier Wochen werden die Niederländer bei Ihren Hinterbliebenen anfragen, ob die Asche verstreut werden soll. Wird diese Frage verneint, sendet man die Aschenurne kommentarlos gegen geringe Gebühren an die Angehörigen in Deutschland. Für die deutschen Behörden ist die Bestattung mit der Versendung nach Holland durchgeführt.<br />
Was die Angehörigen nun mit der Asche machen, ist ihnen freigestellt. Sie können die Urne aufs Kaminsims stellen, in die Eieruhr füllen (damit sie wenigstens nach ihrem Tode noch was arbeiten müssen &#8211; wenigstens morgens beim Eierkochen) oder auch an einem Ihrer Lieblingsplätze verstreuen.<br />
Das Handeln in Deutschland stellt eine nicht strafbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Im ungünstigsten Fall, also wenn jemand das meldet (von allein kommen die Behörden nicht drauf), müßte man die Asche zur Bestattung aushändigen. Ist sie aber bereits verstreut, ist dieses Begehren sinnlos.<br />
Asche ist im Übrigen hygienisch unbedenklich, absolut steril.<br />
Bei weiteren Fragen helfe ich gerne.</p>
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