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Urheberrecht und Nutzungsrechte für Internetuser und Blogger

Herr Sawatzki hat sich die Mühe gemacht und hier über das Urheberrecht und die Zusammenhänge von Filmen, Video, Fotografie, Kunst, Texten und allen anderen schützenswerten Inhalten mit dem Internet geschrieben.

Herr Sawatzki weiß eben gut Bescheid. Die meisten der YouTube Videos sind sicher nicht zum Einbinden in die eigene Seite geeignet. Es sind viele dabei, die aus dem öffentlich rechtlichen oder privaten Fernsehen geklaut wurden und dort einfach abgelegt wurden. Oder die von DVDs geklaut wurden. Kaum ein Anwalt wird YouTube abmahnen, denn die großen Marken, das Fernsehen und die Musikverlage einigen sich vermutlich gerade mit allen großen Firmen über günstige Werbemöglichkeiten auf der Seite und bei Google. Dafür werden nach deutschem Recht aber viele Private und Blogger abgemahnt, denn die können sich nicht wehren und müssen zahlen. Und Frau Zypries läßt das in meinen Augen weiter so geschehen und tut nichts. Oder merkt irgend jemand etwas von Änderungen? Ankündigen kann man viel. Geschehen tut nichts. Frau Zypries ist beruflich übrigens Juristin. Ich muß nicht darauf hinweisen, daß ich da persönlich keinen Zusammenhang sehe, oder?

Fazit: Finger weg vom Einbinden von YouTube-Videos und anderem fremden Material. Es ist immer eine ganz blöde Idee sich mit fremden Federn zu schmücken, seien es fremde Fotos, fremde Videos, Logos, Texte oder Kunst im Allgemeinen.

Besser man wird selbst kreativ und schreibt oder fotografiert und veröffentlicht das dann mit aller gebotenen Vorsicht auf einem eigenen Blog, am besten noch ohne Werbeeinnahmen.

Warenzeichen, Logos und Handelsnamen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Der Artikel ist meine private und persönliche Meinung

4 Kommentare zu “Urheberrecht und Nutzungsrechte für Internetuser und Blogger

  1. Leider vergisst du in deinem Fazit aber, das „Das Netz“ eben davon lebt, vernetzt zu sein. Wenn ich ein youtube-Musikvideo einbinde, dann hat das wenig mit „fremden Federn“ zu tun. Sondern ist meist mit einer aktuellen Stimmung verbunden, die mit genau dieser Musik zu transportiert wird. Und ist in aller Regel eine persönliche, öffentliche Wertschätzung dieses Stücks Musik, damit freiwillige, unbezahlte Werbung.

    Ich sehe auch keinen Unterschied zwischen eingebunden oder verlinkten Videos. Es reicht ja auch, das Stück zu nur zu nennen oder eine halbe Zeile Text zu zitieren. Wer es dann sehen will, findet das schon. Nur der Hinweis ist wichtig.

    Diesen Hinweis Möglichen könnte so unkompliziert wie möglich gestalten. Einbinden eben. Das wird durch das verstaubte Urheberrecht unterbunden. Und so wird mindestens genauso viel gute kaputt gemacht, wie geschützt wird.

  2. Hallo Eldersign, ich denke ich empfinde wie Du auch: die Sache wird nicht reizvoller. YouTube verliert seinen Reiz durch die Gesetzsprechung in Deutschland vollends. Mich interessiert es nicht so sehr, wenn man den entdeckten Clip nicht rumzeigen, sprich einbinden kann. Aber bevor das mit der Rechtsprechung in Deutschland nicht anders wird, sollte man alle warnen. Oder was meinst Du? Stimmst Du mir zu, daß da viele Spots illegal sind (z.B. vom Fernsehen)?

  3. Holger Ehrlich

    Eldersign hat schon Recht, das Wesen des Internet ist es vernetzt zu sein. Das kann es auch bleiben, wenn man die Finger von offensichtlich illegalen Inhalten läßt. Und um beim Bespiel des Musikstückes zu bleiben; niemand wird abgemahnt, wenn er im Internet schreibt, den Titel xyz von abc finde ich supertoll, und einen Link zum Angebot eines Onlinehändlers darauflegt, bei dem man das Stück Probehören darf. Das ist natürlich nicht so schick, als wenn man nur auf den Player zu klicken brauchte, erfüllt aber den selben Zweck. Ansonsten muß man sich, wie Peter Sawatzki schon schrieb, die Mühe machen den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.

  4. Aber wie kommt es dann, dass bei YouT… direkt neben dem Video ein Script zum einbinden steht?

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