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Skandal: Rentenversicherung zahlt auch bei Fehler nur die letzten vier Jahre

Wenn ein Rentenbescheid Fehler hat und die Rentenversicherung Fehler macht, werden nur die letzten vier Jahre der Bezüge nachgezahlt. In Deutschland verfallen Rentenansprüche nach vier Jahren. Wenn Sie also nach 16 Jahren feststellen, daß der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente korrekt war und Sie seit 16 Jahren hätten Rente beziehen können, werden nur die letzten vier Jahre berücksichtigt. Besonders ungerecht ist an der deutschen Regelung, daß zuviel bezahlte Renten in voller Höhe, also ohne Verjährungsfrist, vom Beziehenden zurückerstattet werden müssen. Ein Skandal ist das besonders, wenn der Fehler auf Seite der Rentenversicherung liegt, die den Anspruch z. B. fälschlich abgelehnt hat, oder einfach mal Jahre nicht berücksichtigt, die aber eingezahlt wurden.

Kaum Entschädigung bei falschen Rentenbescheiden >>

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