Alles Menschliches Recht & Gesetz

Kein Lotto für Arme

Die Westdeutsche Lotterie darf vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Das hat das Landgericht Köln verfügt und ob der Richter noch ganz dicht ist, dürfen andere entscheiden. Keiner weiß, wie man in den Lottoannahmestellen das Gehalt der Kunden überprüfen soll und ob das überhaupt sein darf. Die Diskreminierung ist auch inhaltlich ziemlich absurd, stehen Hartz IV-Empfängern doch etwa EUR 40,- für Freizeit, Kino etc. zu. Wie kann man jetzt pauschal sagen, dieses Geld dürfe nicht für Lotto ausgegeben werden? Der oder die Richter scheinen sich das nicht überlegt zu haben. Vielleicht wäre es logischer, den Staat an einem möglichen Gewinn zu beteiligen?

Als nächstes wird wohl irgendein ebenso weltfremder Richter entscheiden, daß man Alkoholikern in Deutschland keine Alkohol mehr verkaufen dürfe? Dann wird die Kassiererin vermutlich jeden mit einer Flasche Cognac bitten: „Pusten Sie doch mal.“ und dem Kunden ein Alkoholtestgerät entgegen strecken?

0 Kommentare zu “Kein Lotto für Arme

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.